Wir bieten alle Leistungen nach SGB XI an.
Dazu gehören z.B.:
Ist ihre Pflegeperson ausgefallen oder im Urlaub, so übernehmen wir kurzfristig Ihre Pflege. Dies kann Stundenweise oder über mehrere Tage erfolgen.
Eine Finanzierung erfolgt über Ihre Pflegekasse.
Dies umfasst alle medizinischen Leistungen auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Einen Anspruch auf diese Leistungen hat jede versicherte Person.
z.B.
Die Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Tätigkeiten, die im Haushalt einer pflegebedürftigen Person anfallen, die diese nicht mehr selbstständig erledigen kann. Einen Anspruch auf diese Leistungen haben alle pflegebedürftigen mit Pflegegrad (1-5).
z.B.
nach §37.3 SGB XI:
Wir bieten die von der Pflegekassen verpflichteten Beratungseinsätze an, die die Qualität der Pflege durch Angehörige im häuslichen Umfeld sichern soll.
Das Onlineportal unseres Kooperationspartners möchte hilfs- und pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen bestmöglich im Pflegealltag unterstützen. Von der Beratung zu vielen Themen der Pflege, über die Versorgung bis hin zur Abrechnung übernehmen wir den Service für unsere Kunden – völlig kostenfrei! Gemäß Sozialgesetzbuch haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmter Pflegemittel im Wert von bis zu 40,00€ pro Monat. Die folgenden zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der gesetzliche Anspruch bei der Pflegekasse geltend gemacht werden kann:
Der Versicherte …
– Hat einen Pflegegrad
– Ist gesetzlich versichert
– Lebt in einem häuslichen Umfeld
Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es älteren oder pflegebedürftigen Menschen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Durch einen tragbaren Sender, der als Armband oder Halskette getragen wird, kann per Knopfdruck ein Signal an eine Basisstation gesendet werden, die dann sofort einen Notruf absetzt. Dies sorgt für zusätzliche Sicherheit und Beruhigung sowohl für die Nutzer als auch für ihre Angehörigen.
Wichtig: Die Notruf-Leistung wird nicht vom Fides Pflegedienst sondern ausschließlich von unseren Kooperationspartnern übernommen.
Das Beantragen eines Pflegegrades beginnt mit dem Ausfüllen eines Antragsformulars bei der Pflegekasse. Es ist wichtig, alle relevanten medizinischen Dokumente und Berichte beizufügen, um den Pflegebedarf zu belegen. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Pflegebedarf einschätzt. Anhand dieser Begutachtung wird der Pflegegrad festgelegt, der die Höhe der Pflegeleistungen bestimmt. Abschließend erhält der Antragsteller einen Bescheid über den festgelegten Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen.
Wichtig: Die Notruf-Leistung wird nicht vom Fides Pflegedienst sondern ausschließlich von unseren Kooperationspartnern übernommen.
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